WEKA Handwerk - Baurecht - VOB
 |
WEKA VOB
Ob Angebot, Abnahme, Zahlung oder Gewährleistung - immer
geht es für Sie um große Summen.
Sichern Sie sich daher ab: Die WEKA VOB weist Ihnen den Weg
durch das Baurecht. Ganz gleich, ob Sie nun nach VOB oder
BGB arbeiten, Experten zeigen auf, was zu tun ist, damit Sie
Ihr Recht bekommen.
|
So nutzen Sie die VOB zu Ihren Gunsten: die WEKAVOB für
Ihr Gewerk jetzt mit CD-ROM (Stand VOB 2006):
Wenden Sie die Vorschriften sicher, einwandfrei
und zu Ihrem Vorteil an:
- Das Praxishandbuch löst
Ihre VOB-Fragen im Nu: Ziehen Sie Vorteile aus Praxiskommentaren,
die Ihre speziellen Interessen in den Mittelpunkt stellen!
- Über 50 Checklisten helfen
Ihnen dabei, nichts zu vergessen!
- Mit den Musterbriefen sind Sie
rechtssicher, so vermeiden Sie, durch Formfehler Ihre Ansprüche
zu verschenken.
- Einzigartig: Über 300 Praxisfälle
aus Ihrem Gewerk helfen Ihnen bei der Einschätzung
Ihrer Möglichkeiten und Risiken.
- Tipps helfen Ihnen, kostspielige
Formfehler zu vermeiden.
Mit der CD-ROM schnell zur richtigen Antwort
- So finden Sie sofort alles,
ohne zu blättern: Einfach Suchbegriff eingeben - Suche
starten - schon sehen Sie Ihre Suchergebnisse!
- Vom Kommentar sofort zur geltenden
Vorschrift: Alle in den Kommentaren zitierten Paragrafen
sind automatisch miteinander verknüpft. So haben Sie
per Klick die zu Grunde liegenden Regelungen parat.
Inklusive Meistertipp
Ein Service zu
Ihrer VOB ist die Zeitung "Meistertipp". Das Neueste
aus dem Baurecht finden Sie dort kurz und knapp aufbereitet.
So sind Sie stets auf dem aktuellen Stand! Daneben finden
Sie viele gute Tipps zu Steuern, Finanzen, Personaleinsatz
etc.
Hier geht es zur WEKA VOB speziell für
Ihr Gewerk:
|
 |
WEKA Aufmaß und Abrechnung
Gewinnbringende Nachträge rechtzeitig erkennen - Ansprüche
aus zusätzlichen Leistungen, Mengenabweichungen und Stundenlohnarbeiten
rechtssicher durchsetzen - Rechnung garantiert prüfsicher
Jede Rechnung garantiert prüfsicher erstellen!
|
Sicheren Sie sich die Vergütung mit den Aufmaßregeln
speziell für Ihr Gewerk!
"Abrechnung nicht prüfbar!"
- so versucht mancher Auftraggeber, die Schlusszahlung an
den Handwerker hinauszuzögern. Gegen dieses Argument
hilft eine prüfbare Abrechnung
nach VOB mit klar nachvollziehbaren Aufmaßunterlagen.
Unser neues Praxishandbuch
unterstützt Sie ideal:
- Sicheres Vorgehen bei der Aufmaßerstellung
- Checklisten und Musterbriefe zu Vorbereitung und Durchführung
des Aufmaßes
- Aufmaßregeln in handlichen Broschüren zum Mitnehmen
vor Ort
- Alles Wichtige zur Rechnungsstellung für VOB- und
BGB- Verträge
Mit "Aufmaß und Abrechnung für
Ihr Gewerk" können Sie die Richtigkeit Ihres Aufmaßes
klar belegen, denn
- kurze knappe Erläuterungen mit Bezug zur VOB/C bringen
die Regeln auf den Punkt.
- Anhand von Beispielen, Berechnungsmustern und Abbildungen
sehen Sie sofort, was gemessen oder übermessen wird.
- mit passenden Fallbeispielen aus der Praxis stärken
Ihre Argumentation gegenüber dem Auftraggeber.
Hier geht es zu den WEKA Aufmaß-
und Abrechnungsregeln speziell für Ihr Gewerk:
|
 |
WEKA VOB Musterbriefe
Vom VOB-Bauvertrag über die Aufmaßliste bis zur
Behinderungsanzeige - das "Musterbrief-Programm"
liefert Ihnen für jede Situation die passende Lösung.
Einwandfrei vorformuliert und rechtlich auf dem neuesten Stand.
|
Über 100 Verträge, Briefe & Formulare: Einfach
ausfüllen, ausdrucken, fertig!
Sicherheit für
jede Auftragsphase!
Egal, ob nach VOB oder BGB - Sie arbeiten immer mit hieb-
und stichfesten Dokumenten. Die lästige Schreibtischarbeit
geht jetzt schnell von der Hand.
Sämtliche Dokumente gestalten Sie ganz nach Wunsch in
Ihrer gewohnten Textverarbeitung. So wird jedes Dokument zur
Top-Visitenkarte Ihres Büros!
Aus dem Inhalt
- über 100 Formulare, Verträge für Ihr Gewerk
- immer rechtlich aktuell
- zusätzliche Briefe, Formulare, Checklisten für
Ihre Verwaltungsarbeit: vom "Anforderungsformular"
bis zum "Zeiterfassungsbogen"
Hier geht es zu den WEKA VOB Musterbriefen
speziell für Ihr Gewerk:
|
 |
WEKA VOB/B Textausgabe
Handliche Mini-VOB/B Ausgabe 2006 zur Weitergabe an private
Bauherren.
|
VOB/B muss ausgehändigt werden! Neue Ausgabe 2006!
Bei einem Abschluss nach VOB genügt
es nicht, wenn der Auftragnehmer in dem schriftlichen Bauvertrag
auf die Einbeziehung der VOB/B verweist. Vielmehr muss er
(gegebenenfalls vor Gericht) beweisen können, dass der
Auftraggeber die Inhalte der VOB/B bei Vertragsabschluß
kennt. Das erreicht man am einfachsten, indem man dem Auftraggeber
bei Vertragsabschluss eine VOB/B überreicht. Wir haben
deshalb eine handliche Mini-VOB/B im Format gedruckt, die
sogar in ein normales DIN-lang Kuvert passt.
Hier geht es zur WEKA VOB/B:
|
|